Immobilienrente
DIE ALTERNATIVE ZUM VERKAUF
Immobilien-Verrentung
(Leibrente, Zeitrente und mehr)
Im Rentenalter bzw. kurz davor überlegen viele Leute ihre Immobilie zu verkaufen und den Verkaufserlös anzulegen. Nach etlichen Jahren harter Arbeit möchten sie nun endlich die kommende Zeit genießen ohne sich mit Instandhaltung, Mietern, Verwaltung etc. abzumühen.
Doch der Immobilienmarkt ist schwierig und die Anlagemöglichkeiten sind entweder sehr riskant oder bringen nur sehr bescheidene Erträge.
Gebräuchlich seit 1308
Neu ist diese Vertragsform nicht!
Der älteste überlieferte „Verkauf auf Rentenbasis“ stammt aus dem Jahr 1308 und wurde zwischen dem Abt von St. Denis und dem Erzbischof von Bremen geschlossen.
Während in den USA und in Frankreich diese Vertragsform regelmäßig zur Anwendung kommt, wird sie in Deutschland eher selten angewendet.
Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich geändert. Der Verkauf auf Rentenbasis erlebt ein wahres Comeback und wird immer beliebter.
Die eigene Immobilie verrenten!
Wer im Laufe der Zeit eine selbstgenutzte Immobilie – ein Haus oder eine Wohnung – gekauft hat, hat eine kluge Entscheidung getroffen. Es geht jedoch noch besser. Sie können die eigene Immobilie im Alter wieder zu Geld machen!
Sie möchten wissen, welches Potenzial in ihrer Immobilie steckt und wie hoch die zu erwartenden Rente (Leibrente oder Zeitrente mit und ohne Wohnrecht) wäre?
Berechnen Sie hier kostenfrei und unverbindlich mit dem online Rechner Ihre mögliche Immobilienrente …

Ist die Verrentung eine Option für Sie?
Die Immobilienverrentung!
- Sofortige Einkommensverbesserung
- Instandhaltungskosten entfallen
- Flexible Vertragsgestaltung
- Wohnrecht lebenslang oder auf Zeit
- Einmalzahlung auf Wunsch
- Rückabwicklung für Erben möglich
- Sehr günstige Besteuerung der Leibrente gemäß Alterseinkünftegesetz
- Höchstmögliche Wertabsicherung durch mögliche Indexanpassung
Beispielrechnung
Eine 69-jährige Rentnerin möchte Ihr Haus gegen ein lebenslanges Wohnrecht in Verbindung mit einer Zeitrente verkaufen. Der Verkehrswert der Immobilie beträgt 450.000 €.
Sie erhält bei einem Verkauf eine monatliche Leibrente in Höhe von 1.850 €, erhöht damit Ihre Liquidität und kann trotzdem bis zu Ihrem Ableben im gewohnten Umfeld wohnen bleiben.
Bei einem vorzeitigen Auszug, zum Beispiel in ein betreutes Wohnen, erhält Sie zusätzlich zu Zeitrente 75% der bei Vertragsabschluss vereinbarten fiktiven Miete – ihr ganzes Leben lang! In unserem Beispiel sind es 900 €/mtl. (erzielbare Kaltmiete des Häuschens sind 1.200 €, hiervon 75%).
Klicken Sie auf die einzelnen Überschriften für mehr Informationen zu dem entsprechenden Themenbereich.
Warum könnte die Immobilien-Verrentung für Sie interessant sein?
Einen alten Baum verpflanzt man nicht!
Aufgrund der flexiblen Vertragsgestaltung können auch Sonderwünsche des Verkäufers berücksichtigt werden. So können die monatlichen Rentenzahlungen beispielsweise mit einer Einmalzahlung und/oder einem lebenslangen Wohnrecht kombiniert werden.
Die interessante Alternative zum Verkauf oder einer Vermietung
- Die sichere Immobilienverrentung über eine Baugenossenschaft
- Eine WIN – WIN Situation für alle Eigentümer
- Auch Verrentung von Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern möglich
- Machen Sie aus Ihrem Bruttoeinkommen ein Nettoeinkommen
- Sehr interessante steuerlich Vorteile nach dem Alterseinkünftegesetz von 2005
Lassen Sie sich von Ihrem geschulten Immobiliendienstleister vor Ort ausführlich und für Sie völlig unverbindlich beraten. Gemeinsam finden wir die passende Lösung zu Ihrer Lebenssituation!
Manch Eigenheimbesitzer steht im Alter trotz schuldenfreien Immobilieneigentum vor dem Problem, von den Banken kein Geld für Erhalt, Reparatur oder Sanierung zu erhalten. Diese Sorge entfällt, da Sie trotzdem Sie weiterhin in Ihrem Eigentum wohnen bleiben, keinerlei Instandhaltungskosten mehr haben!
Die verschiedenen Vermarktungsmöglichkeiten im Vergleich
VERRENTUNG
Vorteile:
- Sofortige Einkommensverbesserung
- Keine Veränderung des Lebensumfeldes
- Keine Instandhaltungskosten mehr
- Lebenslanges Wohnrecht oder auch auf Zeit
- Leibrenten Sicherung durch Indexanpassung
- Doppelte, grundbuchamtliche Absicherung
- Jederzeitige Rückabwicklung möglich
Nachteile:
- Für den Immobilienbesitzer KEINE
- Erben erhalten nicht mehr zu 100% den Gegenwert der Immobilie, abhängig vom Zeitpunkt der Rückabwicklung
VERMIETUNG
Vorteile:
- Laufende Mieteinnahmen
- Erhalt des Eigentums für Erben
Nachteile:
- Lieb gewonnenes Zuhause muss zeitnah geräumt werden
- Keine Möglichkeit zurückzukommen
- Mietausfallrisiko
- Weiterhin für die Instandhaltung zuständig
- Hohe steuerliche Belastung der Mieteinnahmen
- Abwicklung bei Mieterwechsel
VERKAUF
Vorteile:
- Sofort liquide / hohe Summe
- Kauf einer kleineren Immobilie möglich
- Finanzielle Situation für altersgerechtes Wohnen gesichert
Nachteile:
- Lieb gewonnenes Zuhause muss zeitnah geräumt werden
- Keine Möglichkeit zurückzukommen
- „Geldentwertung“ der Verkaufssumme durch Inflation und niedrige Zinsen
Seriös & sicher, mit Rückabwicklungsgarantie für Erben!
Eine adäquate Alternative zum Verkauf oder der Vermietung!
Haben diese Fakten Sie neugierig gemacht? Scheuen Sie nicht, die für Sie völlig unverbindliche Kontaktaufnahme und lassen Sie sich umfassend und auf Ihre eigene Immobiliensituation zurechtgeschnitten, UNABHÄNGIG beraten.
Auf Ihre Kontaktaufnahme freue ich mich!
Sie erreichen mich TÄGLICH (auch samstags, sonn- und feiertags) in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr unter 08824 / 21 90 43 oder sollte ich unterwegs sein mobil unter 0176 / 4650 44 05.
Presse - Informationen rund um die Verrentung von Immobilien
Häufige Fragen & Antworten zur Verrentungsberechnung
Welche Immobilien können verrentet werden?
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
Für alle diese Immobilien gilt: Egal ob vermietet, frei oder selbstgenutzt!
- Wohn/- und Geschäftshäuser mit einem Gewerbeanteil von mehr als 30% sowie Gewerbegrundstücke nur nach Einzelfallprüfung.
Wie funktioniert eine Verrentung wenn die Immobilie selbstgenutzt wird?
Bei einer Verrentung handelt es sich um einen normalen Immobilienverkauf. Statt jedoch den Kaufpreis in einer Summe zu zahlen
vereinbaren Verkäufer und Käufer (in diesem Fall eine Wohnungsbaugenossenschaft) eine regelmäßige (lebenslange) Rente.
Der Vertrag kann mit Sondervereinbarungen verknüpft werden, wie z.B. ein lebenslanges Wohnrecht. In diesem Fall wird der Wert dieses Wohnrechtes ermittelt und vom Wert der Immobilie in Abzug gebracht.
Übrig bleibt das eigentlich gebundene Kapital der Immobilie (auch Verzehrwert genannt), welches nun in Form einer regelmäßigen (lebenslangen) Rente ausgezahlt wird.
Wie funktioniert die Verrentung, wenn die Immobilie vermietet ist (z.B. Mehrfamilienhäuser)?
Verpachtung“ eine (lebenslange )Leibrente.
Mit Instandhaltung, Verwaltung und Mietausfällen hat er ab sofort nichts mehr am Hut.
Der allergrößte größte Vorteil liegt jedoch in der extrem niedrigen Besteuerung der Leibrente.
Lassen Sie sich als Eigentümer eines Mehrparteienwohnhauses unbedingt von uns beraten. Es ist unglaublich aber wahr, Sie können hier Ihr jährliches Bruttoeinkommen zum Nettoeinkommen machen – alleine durch die enormen steuerlichen Vorteile welche Ihnen die Verrentung bietet.
Eine Anfrage und Beispielrechnung ist völlig unverbindlich und kostenfrei für Sie. Lassen Sie sich von den Vorteilen überzeugen, investieren Sie ca. 1 Stunde an Zeit für eine unabhängige Beratung und entscheiden Sie in aller Ruhe.
Wie ist die Leibrente zu versteuern?
Seit dem 01.01.2005 muss lediglich der Ertragsanteil Ihrer Leibrente versteuert werden.
Was bedeutet dies im Einzelfall ?
Hiernach beträgt der altersbedingte, steuerpflichtige Leibrenten-Ertragsanteil lediglich 13%-15%. Bei einem angenommenen, privaten Einkommenssteuersatz in Höhe von 15% wären für 2.590,00 €/mtl. Rente nur ca. 389 € Steuern jährlich fällig!!
Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater, der Ihnen dies bestätigen wird.
Was bedeutet Wertsicherungsklausel?
angepasst werden. Steigen die Lebenshaltungskosten steigt auch die Rente.
Was bedeutet Rückabwicklungs-Garantie?
Die von uns empfohlene Wohnungsbaugenossenschaft garantiert Ihnen damit, dass Sie den geschlossenen Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen rückabwickeln können. Sie gleichen dazu lediglich die einmalig angefallenen Kaufnebenkosten (Verrentungskosten wie z.B. Notargebühren, Grunderwerbsteuer usw.) sowie die ausgezahlten Renten zzgl. Zinsen aus. Zu diesem Zweck wird für jeden Vertrag eine Rückfalltabelle beurkundet.
Die Rückfallgarantie gilt auch für eventuelle Erben. Dadurch entfällt z.B. auch jedes „finanzielle Risiko“, falls ein Leibrenten-Berechtigter
frühzeitig verstirbt. In diesem Fall wird die Verrentung einfach rückabgewickelt. Die Erben können dann wieder voll über die Immobilie verfügen. Kein anderer Verrentungsanbieter bietet Ihnen diese zusätzliche Absicherung.
Eine weitere Sicherheit für Sie: Der Wert der Rückabwicklung kann den ursprünglichen Wert der Immobilie niemals übersteigen. Haben Sie vertraglich ein Wohnrecht vereinbart und Sie vorzeitig ausziehen, erhalten Sie die vereinbarte Mietgarantie. Alternativ kann das Rest-Wohnrecht (sofern beide Vertragsparteien es wünschen) auch in einer Summe ausgezahlt werden. Auch hierfür gibt es eine jährliche Rückkauftabelle.
Was bekomme ich für meine Immobilie bei einer Verrentung tatsächlich?
Wert der Rentenzahlungen + Wert des Wohnrechts + Wert der Sonderzahlungen + Wert der Bewirtschaftungskosten (BWK)*
* Sonderzahlungen (gewünschte Einmalzahlungen und/oder abzulösende Resthypotheken) sind als Darlehen zu betrachten, dessen Rückzahlung erst nach dem freiwerden der Immobilie fällig gestellt wird. Dementsprechend muss dieser Zinsvorteil für den Verkäufer (= Nachteil für den Investor) kapitalisiert (verzinst) bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Die gerechnete Laufzeit entspricht hierbei der Dauer des gewünschten Wohnrechts.
Unberücksichtig bei dieser Verrentungs-Wert-Berechnung bleiben:
- Ihr Zinsvorteil durch die vorschüssigen Rentenzahlungen
- Mögliche Renten-Erhöhungen durch Wertsicherungsklausel
- Nur bei Wohnrecht: Schutz vor Mieterhöhungen (durch kostenfreies Wohnrecht ausgeschlossen = Nachteil für den Investor)
- Ihre Steuervorteile (sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater)
Wer trägt die Kosten für Instandhaltung / Reparaturen?
Diese Kosten entfallen für Sie, da ab Übernahme die Wohnungsbaugenossenschaft diese Verpflichtung übernimmt.
— Link zu einem Beispiel, wie einem Eigenheimbesitzer unerwartete Kosten das Eigenheim kosten können —
Das ist der aus meiner Sicht Riesengroße Vorteil für Immobilienbesitzer:
Keinerlei Stress und finanzielle Unwägbarkeiten mehr, Sie bleiben in Ihrem gewohnten Umfeld, solange Sie es wollen, genießen Ihre Neu gewonnene finanzielle Unabhängigkeit und künftige Reparaturmaßnahmen oder auch behördliche Auflagen verursachen Ihnen keinerlei Probleme mehr.
Und das Beste, auch Ihr Zuhause profitiert von dieser Regelung, da künftige Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen von der Baugenossenschaft ausgeführt werden, Sie immer in einem intakten und gepflegten Zuhause wohnen und dies nicht über die Jahrzehnte immer weiter verfällt.
Nur bei gewünschten Wohnrecht: Was bedeutet Mietwert?
könnte. Basis ist der örtliche Mietspiegel oder die ortsübliche Miete.
Bei einer Berechnung Ihrer Leibrente mit Wohnrecht, erhalten Sie bei Nichtnutzung dieses Wohnrechtes, zum Beispiel weil Sie in ein betreutes Wohnen umziehen, zusätzlich zur Leibrente 75% der erzielbaren Kaltmiete.
Beispiel: Könnte Ihre Doppelhaushälfte für 1.200 €/mtl. Kaltmiete vermietet werden, so erhalten Sie ab Auszug zusätzlich 900 €/mtl. unabhängig davon, ob Ihr Objekt vermietet ist oder nicht!
Fairer geht es nicht!
Nur bei gewünschten Wohnrecht: Welchen Wert hat ein Wohnrecht?
Bei der Berechnung eines lebenslangen Wohnrechts werden die Lebenserwartungs-Tabellen des statistischen Bundesamtes zur Schätzung der Laufzeit zugrunde gelegt. Die demografische Entwicklung zeigt, dass die Lebenserwartung immer weiter steigt.
Wer als Leibrentenempfänger länger als statistisch erwartet lebt (und dieser Trend ist eindeutig), erhält für sein Wohnrecht rechnerisch
sogar noch etliche zig tausend Euro mehr, als bei Vertragsabschluss berechnet wurde.
Nur bei gewünschten Wohnrecht: Was bedeutet Mietgarantie?
Trotzdem können sich Lebensplanungen im Laufe der kommenden Jahre und Jahrzehnte ändern:
- Sie können Ihr Heim nicht mehr bewirtschaften und wollen sich kleiner setzen
- Sie möchten doch zu Ihren Kindern (oder jemand anderen) ziehen
- Sie werden pflegebedürftig und müssen ausziehen
- Sie möchten sich noch einmal verändern (z.B. ans Meer/ins Ausland)
All dies sind Eventualitäten die nicht planbar sind. Genau dafür ist die „Mietgarantie“ gedacht:
Obwohl ein (lebenslanges) Wohnrecht vereinbart wird, können Sie aus Ihrer Immobilie ausziehen wann immer Sie wollen.
Sie erhalten dann zusätzlich zu den vereinbarten Leibrenten (Zahlungen) noch die Mietgarantie in Höhe von 75% der erzielbaren Kaltmiete (unabhängig von der Vermietung).
Das macht Ihren Verrentungs-Vertrag sehr flexibel.
Nur bei gewünschten Wohnrecht: Was passiert wenn ich pflegebedürftig werde?
So sind für die Pflege zu Hause rd. 60 € pro Tag zu zahlen. Nach Abzug aller (gesetzlichen) Zuschüsse verbleibt immer noch ein hoher, zu zahlender monatlicher Eigenanteil. Bei einer Betreuung im Heim kann sich dieser Betrag je nach Pflegestufe sogar mehr als verdoppeln.
Zusätzliche finanzielle Reserven (z.B. eine lebenslange Immobilienrente) können da hilfreich sein.
1. So lange Sie gesund sind, genießen Sie mit den genossenschaftlichen Rentenzahlungen von monatlich 1128 Euro Ihren verdienten Lebensabend.
2. Falls notwendig trägt Ihre Immobilienrente dazu bei, die monatlichen Kosten für die häusliche Pflege in Ihrem gewohnten Umfeld zu finanzieren.
3. Sollten Sie irgendwann doch auf die Betreuung/Pflege im Heim angewiesen sein, greift zusätzlich die Mietgarantie. Sie erhalten dann nicht nur monatlich Ihre Immobilien Rente, sondern zusätzlich die Mietgarantie in Höhe von weiteren 0 Euro monatlich. Diese monatlichen Gesamteinkünfte werden Ihnen helfen in der Pflege-Einrichtung Ihrer Wahl unterzukommen.
Verrenten bedeutet auch „vorausschauend handeln“. Alles ist zu Lebzeiten geregelt und vor allem… finanziert.
Rückfallklausel: Was passiert, wenn der Käufer nicht mehr zahlt?
Sollte der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommen, fällt die Immobilie wieder vollständig an Sie zurück.
Mehr Sicherheit geht nicht.