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Beitrag auf Handelsblatt.com von Jens HagenWenn die Widerrufsklauseln in Baugeldverträgen fehlerhaft sind, kommen Immobilienbesitzer gratis aus teuren alten Verträgen heraus. Wie Sie zu Ihrem Recht kommen und wie die Banker darauf reagieren.FrankfurtDas Jahr 2014 wird wohl als das „Jahr der Arbeit“ in die Annalen der Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) eingehen. 7612 Beratungen bot die Institution bei Problemen mit Finanzprodukten an, fast viermal so viel wie im Vorjahr. „Wir sind an unsere Kapazitätsgrenze gegangen und teilweise darüber hinaus“, sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale.Der Grund für die rege Betriebsamkeit war der „Widerrufsjoker“. Acht von zehn Beratungen widmeten sich der Frage, ob Immobilienbesitzer ihre alten Darlehensverträge wegen fehlerhafter Widerrufsklauseln rückabwickeln können, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Weil die Zinsen kräftig gefallen sind, kann der Widerrufsjoker zu einem Sparpotenzial im fünfstelligen Euro-Bereich führen.Diesen Artikel vollständig lesen: Komplette PressemitteilungQuelle: Handelsblatt.com

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