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Wenn der Baum vom Nachbarn nervt – Rechte von HausbesitzernBerlin (dpa/tmn) – Ragt ein Baum vom Nachbarn auf das eigene Grundstück, kann man dagegen vorgehen. Denn das sogenannte Nachbarschaftsrecht gibt zum Beispiel vor, wie dicht und wie hoch Sträucher und Bäume an der Grundstücksgrenze sein dürfen.Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland anders, hier muss man also in das jeweilige Landesnachbarrecht schauen, erklärt Inka-Marie Storm, Referentin für Immobilienrecht beim Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland. Viele Nachbarschaftsgesetze enthalten auch spezielle Vorschriften über Grenzabstände einer Waldbepflanzung zum Grundstück. Auch hier können sich Grundbesitzer zu Wehr setzen.Aber diese Ansprüche können auch verjähren: Hat man also zu lange schon den ausladenden Strauch an der Grundstücksgrenze hingenommen, hat man keinen Anspruch mehr auf seinen Rückschnitt oder gar die Beseitigung,………………..Diesen Artikel vollständig lesen: Komplette PressemitteilungQuelle: t-online.de Wirtschaft